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Trust-Recht

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Steuerliche Aspekte des Trusts

Rechtsgebiet:
Trust-Recht
Stichworte:
Trust, Trust-Recht, Trustrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Allgemeines

Wie bereits ausgeführt müssen Trusts in der Schweiz grundsätzlich versteuert werden. Trotzdem ist der Trust aber aufgrund steuerlicher Aspekte attraktiv, da mit einem korrekt strukturierten Trust gewisse Steuern eingespart werden können, die ansonsten zu Lebzeiten durch ihn selbst oder die Begünstigten, allenfalls auch über den Nachlass zu begleichen wären.

Die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) hat 2007 unter Mitarbeit der Eidg. Steuerverwaltung ein Kreisschreiben zur Besteuerung von Trusts erlassen. Die darin enthaltenen Regelungen sind auch für die direkte Bundessteuer und die Verrechungssteuer anzuwenden.

Kreisschreiben 30 der SSK vom 22. August 2007: Besteuerung von Trusts

In bestimmten Ländern können Trusts von Einkommenssteuer und Erbschaftssteuer befreit sein. Bei sogenannten Off-Shore-Trusts ist jedoch zu beachten, dass die Grenze zur Steuerhinterziehung fliessend ist. So ist gemäss Rechtssprechung die Errichtung von Off-Shore-Strukturen, mittels derer beträchtliche Steuerersparnisse gemacht werden, durch eine in der Schweiz ansässige Person ohne internationalen Bezug, ein Indiz für Steuerhinterziehung.

Rechtspersönlichkeit

Dem Trust wird vom ausländischen Recht keine Rechtspersönlichkeit gewährt. Im aktuellen schweizerischen Steuerrecht gibt es keine gesetzliche Grundlage, aufgrund derer ein ausländischer Trust für Steuerzwecke mit einer juristischen Person gleichgesetzt werden kann.

Vereinheitlichung

Der Trust ist im Steuerrecht rechtsunsicher und wird der unterschiedlichen Formen wegen unterschiedlich gehandhabt. Dies hängt damit zusammen, dass die zivilrechtlichen Grundlagen zersplittert und schwierig einsehbar und die Rechtsverhältnisse oftmals nicht genau bestimmbar sind. Massgebend ist für die steuerliche Behandlung grundsätzlich die tatsächliche Ausgestaltung, d.h. die wirtschaftliche Berechtigung anstelle der rechtlichen.

Die Haager Konvention nimmt die Thematik der steuerlichen Behandlung bewusst von der internationalen Regulierung aus. Die Schweizerische Steuerkonferenz beschäftigt sich deshalb seit einiger Zeit mit der steuerlichen Charakterisierung der Ausstattung des Trusts mit Vermögenswerten, der Behandlung während der Thesaurierungsphase sowie etwaigen Ausschüttungen aus dem Trust. Die unterschiedliche kantonale Besteuerungspraxis soll vereinheitlicht werden. Gemäss Entwurf der Arbeitsgruppe Trust der Schweizerischen Steuerkonferenz vom 16. März 2006 muss zur steuerlichen Behandlung zwischen sog.

» «Revocable (widerruflichen) Trusts» und

» «Irrevocable (unwiderruflichen) Trusts»

unterschieden werden.       

Tipp:

Es ist ratsam, mit der zuständigen Behörde ein Abkommen betreffend die steuerliche Behandlung des Trusts zu vereinbaren, um spätere unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

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