Die Grundlage für das Schweizerische Trust-Recht bildet das Haager Trust-Übereinkommen:
«Um die Anerkennung des Trusts auf eine berechenbare Grundlage zu stellen und für alle Beteiligten mehr Rechtssicherheit zu schaffen, soll die Schweiz das Haager Übereinkommen über das auf Trusts anzuwendende Recht und über ihre Anerkennung ratifizieren. Zudem sollen das Bundesgesetz über Internationales Privatrecht und das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs entsprechend angepasst werden.» (ejpd.admin.ch)
Übereinkommen über das auf Trusts anzuwendende Recht und über ihre Anerkennung
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