Charakteristisch für den Trust ist, dass der Begünstigte gewisse Klagerechte hat.
Er kann Folgendes einklagen:
- Allfällige Ansprüche auf Leistungen aus dem Treugut
- Pflichtgemässe Verwaltung des Trusts durch den Trustee
Der Begünstigte verfügt also über gewisse Kontroll- und Aufsichtsbefugnisse, was ihm eine organähnliche Stellung verleiht.