Im juristischen Sinne umfasst ein Trust eine von einer Person geschaffene Rechtsbeziehung (unter Lebenden oder für den Todesfall), wenn dabei Vermögen zugunsten eines Begünstigten oder für einen bestimmten Zweck abgesondert und der gebundenen Verwaltung eines Trustees unterstellt worden ist.
Beteiligte / Handelnde Person |
Eigenschaften |
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englischer |
deutscher |
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settlor | = Treugeber, Begründer | stellt ein Vermögen für den Trust zur Verfügung. |
trustee | = Treunehmer / Trusteigentümer / Trustmanager | agiert als Eigentümer und Verwalter des Trustvermögens. |
beneficiary | = Begünstigter | erhält die Leistungen aus dem Trust gemäss der Trusturkunde. |
protector | = Überwachungsorgan | überwacht die Einhaltung der Verpflichtungen des Trustee. |